Aktuelles im September 2024
Die Legitimität gesellschaftlichen Handelns als Ganzes knüpfte über lange Zeiträume an die verfassungsrechtliche Verfasstheit der gesellschaftlichen Ordnung an, ergänzt von sozialer Konventionen gewünschter (oder unerwünschter) Sprache. In dieser Lesart konstituiert sich öffentliche Meinung durch selbstständig, rational urteilende Bürger als „Korrelat von Herrschaft“ (E. Noelle-Neumann), mithin einer Korrektur des politischen Parteienwillens mittels Öffentlichkeit. Dies hatte den umfassend, gerade auch politisch gebildeten Bürger zur Voraussetzung, der sich zudem mit der Ethik für die Norm- und Interaktionshandlung im Gemeinwesen auseinandersetzte. Soweit sich die öffentliche Meinung aus einer Vielzahl von publizierten (oder demonstrierten) Einzel- oder Gruppenmeinungen zusammensetzt, bezog sie bislang ihre Legitimität aus der gesellschaftlichen Übereinkunft zum abwägenden Urteil auf Faktenbasis. Darin eingeschlossen war eine aktive Fehlerkorrektur, um Stigmatisierung vorzubeugen und Lernprozesse zu ermöglichen.
