2
frontpage-slide1
Via Conci
1
Leipziger-Buchmesse-2019 (3)

Mal mehr Demokratie wagen … ?

Wir leben in schnelllebigen Zeiten. Sie finden das ist eine abgedroschene Phrase? Stimmt. Und doch ist heute überholt, was noch vor einer Woche als Zukunftsvision für Deutschland galt: Jamaika. Verwundert reibt sich so mancher die Augen: an zu großen Parteiegoismen gescheitert, nein, wir waren doch schon fast durch, aber dann das: „besser nicht regieren als falsch“ (Christian Lindner). Allfällig wurde nun auf ihn und die FDP (Sondierer) eingedroschen. Warum eigentlich?

Weil Deutschland den Mut verloren hat, politische Herausforderungen auch anzunehmen! Es ist feist, feige und verlogen geworden. Verzeihen Sie, wenn ich hier so kräftig vom Leder ziehe. Ich hoffe, mein Gedankengang wird das im Weiteren rechtfertigen.

Gleich vorneweg: ich plädiere für ein letztes Kabinett Merkel als Minderheitsregierung!

Was ist eine Minderheitsregierung? Kommen bei Wahlen Verhältnisse unter den gewählten Parteien zustande, die eine Mehrheitsregierung nicht zulassen (z.B. weil man sich wie Jamaika nicht geeinigt hat), dann kann die Partei mit dem überwiegenden Stimmanteil versuchen, eine Regierung zu stellen und ihren Kandidaten für das Bundeskanzleramt zur Wahl stellen. Das kann klappen und schon sehen sich die Parlamentarier einer Minderheitsregierung gegenüber. Durch ein konstruktives Misstrauensvotum ließe sich diese Person wieder entfernen, aber auch die Auflösung des Bundestages wäre eine Alternative, dann müssten wir wieder wählen gehen. Genau das will derzeit (zu Recht) keiner. Was also tun?

Der kooperative Föderalismus unserer Verfassung bietet eine gute Grundlage für eine Minderheitsregierung. Die Parteienkultur, ihr Wettbewerb wie auch die über viele Legislaturperioden eingeübte (kultivierte) Konsenskultur bieten beste Voraussetzungen für eine praktische Politik. Das Grundgesetzt, vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 verabschiedet, hatte die vorliegende Konstellation im Blick: auf dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen ging der Rat von einer Vielstimmigkeit der Parteienlandschaft im Parlament aus, schuf dafür eigens Regeln: die Funktion des Bundespräsidenten im Zusammenspiel mit der Regierung, die Möglichkeit zur Verabschiedung eines Nothaushalts oder die Vorschriften zum Gesetzgebungsnotstand nach Art. 81 GG (kooperatives Regieren mit dem Bundesrat).

Die Nachkriegsentwicklung ermöglichte dann einen anderen Weg: schwarz-gelb, sozial-liberal oder GroKo. Das funktioniere alles in allem recht gut, Deutschland war der Musterknabe politischer Stabilität. Und selbstverständlich haben wir uns in dieser Sicherheit eingerichtet, recht spießig sogar, wenn Sie so wollen. Allein 1966 und 1982 kam diese bundesrepublikanische Karawane aus dem Tritt, die Folgen waren überschaubar, wenngleich das Geschrei und die Empörung über so viel politischen Scherbenhaufen groß waren.

Nun haben wir sieben Parteien im Parlament und die sogenannten Volksparteien sind auf ein Maß geschrumpft, das einem Kopfschmerzen bereitet, weil eben unsere geliebte Stabilität dahin scheint. Die Berliner Wirklichkeit hat die Bonner Schrebergartenidylle endgültig abgelöst. Und schließt doch wieder an die Überlegungen des Parlamentarischen Rates an. In einigen Bundesländern sind ohnehin schon länger „neuartige“ Konstellationen eingetreten, nun schickt die Bundesebene sich an, dies nachzuholen. Im ersten Anlauf hat das nicht geklappt.

Deshalb sollte das nächste Kabinett Merkel mal was wagen. Blickt man auf unsere Nachbarn wie Tschechien, Norwegen, Schweden, Spanien oder Dänemark, so lässt sich feststellen, dass dort häufig Minderheitsregierungen mit beträchtlichem Erfolg gearbeitet haben. Woran liegt das? Allgemein gilt: Länder, die nach Wahlen eine schwierige Regierungsbildung damit lösen wieder neu wählen zu lassen, kommen in der Regel nicht dazu die tatsächlichen Aufgaben für die Bürger zu lösen. Das ist bei Minderheitsregierungen anders: sie müssen sich um kreative Lösungen bemühen, die von einem breiten Konsens getragen werden. Das hat besondere Vorteile: das Parlament als Garant staatlicher Ordnung und Entwicklung wird aufgewertet. Denn die Regierung muss sich ihre Mehrheiten im Gesetzgebungsprozess jedes Mal neu suchen, ihre Ansinnen unter Berücksichtigung anderer Sichtweisen begründen und so um Zustimmung unter den verschiedenen Fraktionen buhlen. Was auf der einen Seite schneller gehen mag, die politische Willensbildung in der Regierung, wird langsamer auf der anderen Seite.

Es gibt weitere Vorteile: die unterschiedlichen Strömungen, die durch die Wahl im Parlament vertreten sind, können sich deutlicher artikulieren, werden aber auch aufgefordert praktikable Lösungen vorzuschlagen. Können sie dies nicht, ziehen sie sich mindestens den Vorwurf der Unfähigkeit zu, wenn nicht ärgeres. Die Verantwortung des Parlaments nimmt operativ also insgesamt zu. Denn folgt einer Ablehnung keine Alternative, dann können die Bürger ihre gewählten Vertreter zu Recht danach fragen. Das geschieht zwar heute auch, doch bislang werden diese Fragen vom Grundkonsens der Parteien überformt, stehen exponierte Lösungen selten zur Verfügung.

Noch etwas anderes kommt hinzu: der Korporatismus. Dieses Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren über die Parteienlandschaft wie auch der Lobbyismus haben dazu geführt, dass eine Art stiller Klientelismus mit reichem Nährboden entstanden ist. Einer Minderheitsregierung fällt es da weniger schwer, sich diesen Rahmenbedingungen gesellschaftspolitischer Beeinflussung zu verweigern.

Es gibt noch einen weiteren (systembedingten) Vorteil: über den Bundesrat sind die Landesregierungen und damit alle relevanten Parteien auch an der Bundesgesetzgebung mitbeteiligt. Das ist praktisches Regieren aus der Opposition heraus. Hier kommt der oben genannte kooperative Föderalismus gut zum Tragen. Es gibt bei uns weit weniger Ereignisse als etwa in den USA, wo sich beide Kammern über viele Jahrzehnte bekämpfen, blockieren, unterminieren. Die Erfahrungen mit der Verhandlungsdemokratie in Deutschland sind positiv.

Gleichwohl muss einiges „neu“ gedacht werden: die Ministerialbürokratie etwa hat sich weit mehr als bislang an Prozessen im Parlament zu orientieren, diese zu antizipieren und für die Regierungsarbeit fruchtbar zu machen. Auch hier wird sich die Verhandlungskultur als günstig erweisen. Das Interesse eines Abgeordneten an seinem Mandat überwiegt in der Regel destruktives Verhalten, denn letztlich muss er in seinem Wahlkreis den Bürgern auch sein politisches Engagement erklären und für seine Politik werben, will er nicht riskieren, in der Ablehnung der Bürger zu münden.

Und was ist mit der so hoch gerühmten politischen Stabilität? Sie würde mindestens tendenziell noch zunehmen: da eine Minderheitsregierung und ihr Chef nur über ein konstruktives Misstrauensvotum, also eine andere absolute Kanzlermehrheit, abwählbar ist, stärkt auch das den parlamentarischen Prozess. Denn die Minderheitsregierung muss die Sachfragen im Parlament verhandeln, sie kommt nicht mit einem fertigen Entwurf dort an und wirbt um Zustimmung, sondern muss diese früh im Zusammenspiel mit allen Fraktionen erarbeiten. Diese öffentliche Erarbeitung von Lösungen im politischen Raum mit entsprechenden Auswirkungen auf die Lebenssituation der Bürger, wäre ein schöner Schritt gegen Politikverdrossenheit, für Glaubwürdigkeit und Teilhabe.