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Via Conci
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Leipziger-Buchmesse-2019 (3)

Das Frauendiakonat – und niemand lacht

Es ist doch alles so schön geregelt: noch 1994 bestimmt JP II in seinem Apostolischen Schreiben „Ordinatio Sacerdotalis“ (Die Priesterweihe) die Priesterweihe sei ausschließlich Männern vorbehalten. Punkt. Das Fundamentalargument dazu: das kann die Kirche schon deshalb nicht entscheiden, weil ihr die dazu notwendige Befugnis fehlt! Wie das? Ganz einfach: „Die Priesterweihe, durch welche das von Christus seinen Aposteln anvertraute Amt übertragen wird, die Gläubigen zu lehren, zu heiligen und zu leiten, war in der katholischen Kirche von Anfang an ausschließlich Männern vorbehalten.“ (OS Nr. 1) Denn prinzipiell sei es nicht zulässig Frauen zu ordinieren, was sich neben der Berufungspraxis Jesu‘ auch in der geschichtlichen Praxis der Kirche zeige und in Übereinstimmung mit dem Plan Gottes für seine Kirche stehe – so Paul VI. JP II verweist zudem auf die Erklärung „Inter insigniores“ der Kongregation für die Glaubenslehre, in der festgehalten ist (Nr. 100), das die Kirche für sich nicht das Recht in Anspruch nehme Frauen zur Priesterweihe zuzulassen, weil das schon über den göttlichen Plan vorausverfügt worden sei. Nochmals Paul VI: „der wahre Grund liegt darin, dass Christus es so festgelegt hat, als er die Kirche mit ihrer grundlegenden Verfassung und ihrer theologischen Anthropologie ausstattete, der dann in der Folge die Tradition der Kirche stets gefolgt ist. In dem Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem habe ich selbst diesbezüglich geschrieben: Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten.”

Die Frauenfrage im Vatikan? Angesichts von Ordensfrauen, die dort beste Dienste – geradewegs im Sinne des Wortes – für die Herren der Schöpfung leisten, stille und gute Geister, die immer zur Stelle sind. Die zivil beschäftigten Frauen, wie die letzthin bestellte Direktorin der Vatikanischen Museen, Barbara Jatta (2017), einmal außer Betracht gelassen. Der Vatikan wird immerhin an einigen Stellen etwas weiblicher, doch in der theologischen Herzkammer ist alles wie es sein soll! Und es ist sicher richtig, dass die Kirche in gesellschaftspolitischen Debatten immer wieder darauf hinweist, dass die Würde eines Menschen gerade nicht von seinen Leistungen abhänge. Aber vielleicht haben wir da bislang etwas missverstanden?

Als Politologe fällt einem natürlich auch noch etwas anders ein: so schreibt die Kollegin Christiane Florin in ihrem lesenswertem Buch: „Der Weiberaufstand. Warum Frauen in der katholischen Kirche mehr Macht brauchen“, Kösel 2017, es geht um Macht. Dem schließe ich mich gerne an. Doch der Reihe nach.

„Wie in allen Gemeinden der Heiligen sollen die Frauen schweigen in den Gemeindeversammlungen; denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden, sondern sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so sollen sie daheim ihre Männer fragen. Es steht einer Frau schlecht an, in der Gemeindeversammlung zu reden. Oder ist das Wort Gottes von euch ausgegangen? Oder ist’s allein zu euch gekommen?“ (1. Kor. 14, 34ff.) Dieses klare Pauluswort fordert schon lange zum Widerspruch heraus: Männer und Frauen sollten dem entgegentreten.

Bereits an anderen Stelle habe ich angedeutet, dass es in der katholischen Kirche vielfach um Macht geht: die Macht der Alten, die Macht der jungen Aufsteiger, die Macht des Apparats, die Macht des (reaktionären) Konservatismus. Es ist schon richtig: eine Reihe von Umwälzungen hat es gegeben, allen voran die erste Revision des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917. In der Vorrede zur promulgierten Ausgabe von JP II von 1983 (8. A. Butzon & Becker 2017 für die deutschsprachige Version), wird der gesamte Reichtum kirchenrechtlicher Entwicklungen ausgebreitet. Die fast zwanzig Jahre der Revision seit dem 2. Vatikanum sind mit einer außerordentlichen Vielzahl an Kommissionen, Kosularen und Fachleuten betreut gewesen, um diese promulgierte Fassung zu erreichen. Ob auch Frauen darunter waren, lässt sich nach der Lektüre nicht erschließen.

Wohl aber lässt sich feststellen, dass auch die katholische Kirche die Antidiskriminierung auf die Fahne geheftet hat, Frauen nach dem Willen des 2. Vatikanums stärker an allen Bereiches des Apostolats beteiligt werden sollen. In Can. 208 wird erstmals die Gleichheit der Geschlechter postuliert. Gleichwohl gibt es eine Einschränkung: die wahre Gleichheit unter allen Gläubigen bestehe „je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe“, um am Aufbau des Leibes Christi mitzuwirken. In Can. 209 wird dann festgeschrieben, dass die Gläubigen aus dieser Stellung heraus mit Sorgfalt ihre Pflichten gegenüber der Kirche zu erfüllen haben. Damit sind die Sphären abgesteckt: die Männer als Ebenbild Christi, die Frauen als Erfüllungsgehilfen. Maria Magdalena eine Apostolin? Undenkbar. Theresa von Avila oder Hildegard von Bingen als Kirchenlehrerinnen? Absurd. Ganz so sehen es konservative Theologen gern, von Joseph Ratzinger über Raymond Burke oder auch den evangelischen Theologen Friedrich-Wilhelm Graf, der gerne über die Konservativen in der katholischen Kirche wettert (etwa über Ludwig Kardinal Müllers Gesprächsbuch: Die Botschaft der Hoffnung – Ein Konservativer Rebell macht Politik, in FAZ 09.10.2016), bei diesem Thema aber ein grundsätzliches Problem mit der Verweiblichung hat, die der Intellektualität der Theologie und Bibelrezeption schade. Die Angst der Männer wird deutlich: Feminismus, ganz besonders in der Theologie wird schnell zur Krankheit stilisiert, Gender zu ihrem Symptom. Doch zurück zu den ‚Liberalen‘ innerhalb der katholischen Kirche, etwa Walter Kardinal Kasper, der in einem Vortrag vor der Bischofskonferenz im Februar 2013 „Das Zusammenwirken von Frauen und Männern im Dienst und Leben der Kirche“ zwar im Rückbezug auf „Pacem in terris“ (1963) (J XXIII), feststellt, dass die Stellung Frau im Wandel der Zeit nicht nur in den Gesellschaften, sondern auch in der Kirche eine tiefgreifende (!) Veränderung erfahren muss. Dem es aber über das ganze Dokument hin (13 Seiten) erst am Schluss gelingt, eine kleine Kurve auf die Frau hinzubekommen. Sie finden, das sei etwas wenig? Ganz Ihrer Meinung. Florin formuliert zugespitzt: „Buchstäblich auf den letzten Zentimetern des Papiers schuf Kasper die Gemeindediakonin. Ein Wesen ohne Weihe, wohingegen der Diakon ein Weiheamt ist. Erdbeeraroma auf einer Torten-Attrappe.“ In der Tat mutet es künstlich-kunstvoll an wie weit Kasper seinen Herleitungsbogen aufspannt, um schließlich eine kleine Maus aus dem Hut zu lassen, die zudem an der Kette liegt. Hat das selbst bei so ‚freisinnigen‘ katholischen Geistlichen etwas mit Macht zu tun?

In der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ (Dokument des II. Vatikanums) wird die Rolle der Frau in der Ehe gesehen, als legitimer Ort der Verwirklichung des göttlichen Heilsplans. Die Scheidung wäre in dieser Logik die Hinwegnahme eines Bezugsortes und –moments göttlichen Wirkens. Eine nicht zu tilgende Schuld, besonders wenn die Scheidung von der Frau ausgeht. Und noch etwas: die Frau soll zugleich Mutter und Jungfrau sein. Das irritiert. Dem liegt aber ein „tieferes“ Verständnis zugrunde, das wir nur zu bereit(mut-)willig übersehen: gibt die ‚gemeine‘ Frau sich bei der Vereinigung nicht der Lust hin, so bliebt sie ‚rein‘ und empfängt über Hingabe. Und die Jungfrau? Sie ist mütterlich indem sie über den Verzicht die geistige Fruchtbarkeit lebt. Auch das ist ein malerischer Ausdruck von Macht.

Apropos Macht: nachdem Franziskus nun schon mehrfach der Kurie eine Standpauke gehalten hat („geistiger Alzheimer“ oder „Krebsgeschwür der Selbstbezogenheit“ oder „Märtyrerrolle“ ehemaliger Mitarbeiter), geht er die Machtfrage dennoch nicht an: Frauen in Führungspositionen? Fehlanzeige. Das geht ja auch nicht, schließlich reden wir über Stufen der Berufung, die können nur Männer erklimmen, denn Frauen sind ja ohne Ordination. Wie praktisch. Franziskus selbst hat das mit dem Satz ausgeschlossen: „Frauen in der Kirche müssen wertgeschätzt, aber nicht klerikalisiert werden“. Das erinnert ein wenig an die Busch-Karikaturen zu Max und Moritz: wenn die beiden im sechsten Streich vom Bäcker als Brote in den Ofen geschoben werden. Hier sollen die Frauen mit gesellschaftlichem Zuckerguss überzogen werden, der sie ruhig stellt und ‚süß‘ (ausschauen) lässt.

Ein seltsam rückwärts gewandtes Bild tritt uns entgegen: bis zum Beginn des Humanismus galt die Frau als das benachteiligte, das schlechte, ja das dämonische Geschlecht, das die Reinheit des Mannes beschmutzte: „Besser ist die Rauheit des Mannes als eine rechtschaffene Frau, die Schimpf und Schande bringt.“ (Jes. Sir. 42,14). In dieser Sichtweise ist auch eine Maria als Muttergottes eine schwierige Person. Damit man sie aber sowohl aus den Niederungen als auch den Amtsbereichen der Männer heraushält, weist man ihr den Platz oberhalb der Apostel zu (‚Apostolin der Apostel‘), damit braucht sie kein Amt und wird zur Himmelskönigin. Elegant ‚transsubstantiiert‘ könnte man sarkastisch formulieren. Dann ist es ein Leichtes, zu sagen: klar die Muttergottes ist was Besonderes, aber die Schlüssel gab Jesus eben doch seinen Jüngern. Und in Ergänzung dazu: auch die Apostel hätten die Frauen noch mit der Verkündigung des Evangeliums beauftragen können – haben sie aber nicht. Obschon diese durchaus prophetisch und mystisch auftreten dürfen, nur eben nicht apostolisch.

Des Weiteren: „In persona Christi!“ Das heißt: der Priester handelt in Stellvertretung Christi bei der Feier der Eucharistie. In seiner natürlichen Geschlechtlichkeit ist der Priester in der Ähnlichkeit zur Person Jesu durch keine andere Person ersetzbar. Die empfangene Weihe ist das Band zu Christus und zugleich die Vermittlung gegenüber den Gläubigen. Das drückt sich denn auch in der Sakramentologie aus: die Priesterweihe als Akt der Weihespende der Kirche, für die sie durch Christus eigens berufen wurde. Denn das Priestertum ist nicht den Rechten der menschlichen Person zugeordnet, sondern entspringt der Ökonomie des Geheimnisses Christi und der Kirche: „Ihr habt mich nicht erwählt, sondern ich habe euch erwählt und gesetzt, dass ihr hingeht und Frucht bringet und eure Frucht bleibe.“ (Joh. 14, 16)Dem schließt sich JP II in „Ordinatio Sacerdotalis“ an: „An die Bischöfe der katholischen Kirche über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe: erkläre ich Kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und dass sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben.“ So zitiert bei Christiane Florin, die anfügt: „Endgültig – das ist knapp am Dogma, hart an der Unfehlbarkeitsgrenze.“ Und um diese ‚Kraft‘ der Verkündigung zu unterstreichen, zitiert sie einen Absatz weiter Wolfgang Beinert, der im Zusammenhang mit der Unfehlbarkeit von der Atombombe der christlichen Religion in Relation zur Militärstrategie unter Staaten spricht.

Dem Thema ‚Unfehlbarkeit‘ widmet Hans Küng in seinen Gesammelten Schriften in Band 5 ein ganzes Buch. Hier kann ich nur wenige Sätze darauf verwenden. In der Dogmatik der katholischen Theologie nimmt die Unfehlbarkeit unter systematischen Gesichtspunkten die Position der Zustiftung der sakramentalen Einheit in der Verkündigung des Evangeliums zwischen Gott und den Menschen sowie den Menschen untereinander ein. Dafür benötigt die Kirche eine institutionelle Trägerschaft, die Wahrheits- und Glaubenscharisma irrtumsfrei (um die Heilsidentität zu erhalten) transportiert. Das ist zum einen die Kirche selbst (die Bischöfe), zum anderen aber auch das Lehramt, insbesondere das Papstamt. Dessen besondere Verbindung zum Heiligen Geist (man denke nur an die Papstwahl) ermöglicht es, die Einheit von Verkündigung, Tradition und Glaubenswahrheit zu bewahren. Daraus entsteht Glaubensverlässlichkeit für die Gläubigen. Darauf richtet sich auch deren Gehorsam aus. Der Papst kann Entscheidungen mit dem Anspruch der Unfehlbarkeit erheben, weil er kraft Amtes und in der von ihm gewählten (gewillkürten) Form diese in der fides divina et catholica äußert. Dann muss dem Wort Gottes durch das Zeugnis der Kirche Zustimmung geleistet werden. Zusammengefasst: wenn der Papst ex cathedra als oberste Lehrautorität die Überzeugungen der Gesamtkirche äußert, verpflichtet er die Kirche und alle Gläubigen zum Gehorsam in Übereinstimmung. Diese Entscheidung ist aus sich ( ex sese) gültig, sie bedarf keiner Zustimmung der Gesamtkirche.

Vor diesem Hintergrund trifft Christiane Florin ziemlich den Punkt. Widerspruch scheint damit unmöglich. – Ein vollkommen komponiertes Bild, das mich an M.C. Escher erinnert: schauen Sie mal auf seine „Relativität“… mathematische Selbstreferenzialität.

Abschließend noch ein Satz zu den Charismen, also den Gaben, die über uns ausgeschüttet worden sind, um die Gemeinde zu führen und Gott zu dienen (1. Kor. 12 – 14). Hier nimmt die Priesterschaft eine besondere Stellung ein, weil diese mit ‚höheren‘ Gaben gesegnet, vom Heiligen Geist berufen ist. Das grenzt sie zum ‚allgemeinen Priestertum‘ in der Gemeinde ab. Das zu beleuchten wäre jedoch eine eigene Geschichte.