Hubert Wolf
Der Unfehlbare
Pius IX. und die Erfindung des
Katholizismus im 19. Jahrhundert
Biografie
C.H.Beck, München 2020
431 Seiten, 28.- €
Feature
Hubert Wolf, Professor für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, forscht u.a. zu den Archivbeständen der Inquisition und der päpstlichen Indexkongregation.
„Io, io sono la tradizione, io, io sono la Chiesa!!“
Können Thomas von Aquin und Roberto Bellarmin irren? Bis in die neuzeitliche Kirchengeschichte hinein galt eine solche Vorstellung in sich als irrig. Mit Bezug auf den Aquinaten hieß es selbstverständlich: wer Thomas folgte, der war katholisch. Vergleichbares galt für den Jesuitentheologen Bellarmin. Mit dem Beginn des Pontifikats von Pius IX. sollte ein bislang nie dagewesener Umbruch in der Kirchengeschichte geschehen. Pius IX. und seine ihm zuarbeitenden Ultramonisten schufen eine Zäsur, die mit der Verkündung der Dogmatischen Konstitution „pastor aeternus“ (Ewiger Hirte) vom 18. Juli 1870 noch bis unsere Zeit hinein- und wahrscheinlich weit darüber hinausreicht. Wir haben es dabei mit nichts Geringerem zu schaffen, als mit der Neuerfindung der katholischen Kirche. Worum geht es?
Mit viel Geschick, harten Bandagen und formalen Manipulationen gelang es Pius IX. zu diesem Zeitpunkt das Kirchenfundament neu zu festigen. In seiner Verlautbarung stelle er fest, der Papst besitze in Ausübung seiner höchsten Autorität ex cathedra die Vollmacht, Lehren des Glaubens und der Moral unfehlbar vorzulegen und dabei nicht auf die Zustimmung der Kirche als Ganzes angewiesen zu sein, sondern aus sich selbst (ex sese) treffen und für verbindlich zu glauben feststellen zu können. Es ging (und geht) hier um nichts Geringeres als die „Infallibilität“ mit dem apodiktischen Anspruch auf Durchsetzung bei Androhung des Anathemas. In der kirchenhistorisch gesicherten Forschung galt bis dahin: Die Unfehlbarkeit steht dem Papst zu, wenn es sich um grundlegende Glaubenssätze handelt und die überwiegende Mehrheit der Gesamtkirche, vertreten durch den Episkopat, dem zustimmt. Ansonsten musste eine große Notlage vorliegen, etwa ein Angriff auf die Integrität der Kirche oder andere Essentialia. Beides war nicht der Fall. Pius und seine Anhänger schafften es, die Minorität von Kritikern durch geschicktes Taktieren und formale Tricks soweit aus der Abstimmung auf dem Ersten Vatikanum zu drücken, dass „pastor aeternus“ angenommen wurde.
„Ist es möglich, bis zum 18. Juli etwas für unwahr und ab dann für wahr zu halten?“
So die prägnante Frage auf dem Konzil. Dabei fand eine viel wichtigere Frage kaum Beachtung: die des päpstlichen Jurisdiktionsprimats. In alten Zeiten geprägt durch die Rückbindung an den Episkopat und an Konzile (besonders: Konzil von Konstanz), konnte der Papst bis ins neunzehnte Jahrhundert nie ganz allein („allumfänglich“) regieren. Er war sowohl an die Bedingungen der konziliaren Tradition, deren Beschlüsse und Dogmatik als auch an die bischöfliche Zustimmung gebunden. Doch mit der Verkündigung von „pastor aeternus“ auf dem Ersten Vatikanum konzentrierte Pius IX. die Jurisdiktionsgewalt vollkommen auf das Papstamt und schloss jegliche weitere jurisdiktionelle Gewalt aus. Damit war es möglich, jenen Einheitskatholizismus zu schaffen, der sich formal im 1917 in Kraft getretenen „Codex Iuris Canonici“ ausdrückte (insbesondere gegenüber dem alten „Corpus Iuris Canonici“ als individualisiertes Fallrecht). Nun kam eine rechtliche Prinzipienordnung in die Welt des Katholizismus, der sich katholisches Leben vollkommen unterzuordnen hatte. In der Folge führte das zu einem erstarrten Traditionalismus, der die lebendige Vielfalt alten katholischen Lebens ignorierte. Wolf spricht deshalb auch von der „Erfindung des Katholizismus“. Die uns heute so vertraute Kirchenstruktur mit allen ihren unveränderlichen Elementen, sie geht auf diese Entwicklung zurück. Auch die im Zuge des Zweiten Vatikanums unternommenen Versuche den erstarten juridischen Korpus aufzubrechen und zu flexibilisieren sind letztlich an JP II und dessen Intervention gescheitert.[1]
Das Trauma von 1789
Die Kirche hatte in ihrer langen Geschichte viele Stürme zu überstehen. Die Französische Revolution bildete für Giovanni Maria Mastai Ferretti den Kristallisationspunkt für den Untergang der alten Ordnung und den Übergang zur neuen Unordnung. Unordnung und frühes Leid hatte sich auch für den jungen Mastai Ferretti hergesellt, denn seine juvenile Epilepsie verwehrte ihm den Zugang sowohl zum militärischen als auch priesterlichen Dienst. Diese frühe Jugenderfahrung in Verbindung mit den langfristigen Auswirkungen der Revolution, der Laïcité, dem Verlust von Besitz und Macht (Territorialverluste) der Kirche, schlicht dem Untergang des Ancien Régime, prägten die Überzeugung, jene Unordnung nur über die Rückkehr zur einzig angemessenen Ständeordnung überwinden zu können. Hierzu gehörte auch das Erleben der Festsetzung wie der späteren Freisetzung Pius‘ VII. durch Napoleon, der Wolf die grundlegende Entwicklung zur Unfehlbarkeit und zum Jurisdiktionsprimat einschreibt: Der Papst galt als Fels in der Brandung der Sattelzeit (Reinhart Koselleck). Eine Vorausweisung auf den Pontifikat Pius‘ IX. Das ‚geistliche Trauma‘ sollte sich in einer konsequenten Haltung zum Anti-Modernismus letztlich bis in die Jetztzeit tradieren.
Hinzu kam, dass der spätere Pius IX. eine schwache Persönlichkeit ausgebildet hatte. Er war stark vom Einfluss seiner sozialen Umgebung abhängig, die sein Urteilsvermögen beeinflusste. Auf der Jagd nach Liebe und Zuwendung lag er alsbald mit den zunächst geschätzten Liberalen im Kirchenstaat überkreuz, musste sogar ins Exil nach Gaeta gehen. Wolf spricht vom „liberalen Trauma“. Mit dieser persönlichen Erfahrung fällt die Risorgimento-Entwicklung zusammen: Die Erfindung der Nation („Imagined communities“ – Benedict Anderson) als „Kontinuitätsfiktion“ für eine neue Begrifflichkeit, die eine alte Ordnung überwinden und zugleich mit einer historischen Wurzel versehen wollte. Dazu instrumentalisierte die liberale Bewegung den neuen Papst, besang ihn mit Lobliedern und huldigte ihm in Gedichten. Zugleich rechnete sie hemmungslos mit dem reaktionären Vorgänger ab. Pius IX. stilisierten diese politischen Kräfte zu einem Liberalen auf dem Papstthron wie es keinen zweiten gegeben habe. Mit immer neuen Forderungen und Lobeshymnen trieben sie diesen vor sich her. Als der Papst sich jedoch weigerte, politisch Stellung gegen Österreich zu beziehen und sich stattdessen als Vater aller Nationen positionierte, brach der Mythos des liberalen Papstes auf dem Stuhl Petri. Die Gegenerzählung ließ nicht auf sich warten. Wieder um eine Enttäuschung reicher, wandte Pius IX. sich schließlich den Ultramonisten zu.
Unbefleckt – unfehlbar
Das Dogma Maria Immaculata: Maria ist vor dem Makel der Erbsünde bewahrt, weil sie als Mutter Gottes auserwählt war, und deshalb im Voraus am Erlösungswerk teilnehmen konnte. Die strittige theologische Kontroverse wurde von Duns Scotus mittels eines Pseudo-Syllogismus ‚gelöst‘: „Decuit, potuit, ego fecit.“ Dem folgte das Konzil von Trient jedoch nicht. Gewichtige Gegenpositionen stammten von Thomas von Aquin, Bonaventura, aber auch die Päpste Johannes XXII. und Benedikt XII. verweigerten sich dieser theologischen Deutung. Nach Thomas setzt Gott drei Schöpfungsakte bei der Zeugung. Mit der pflanzlichen Seele über die tierische kommt schließlich die menschliche zustande. Damit wird der Fötus zur Person. Dies ist der Moment, in dem Gott Maria von der zunächst vorhandenen Erbsünde im Mutterleib befreit, indem sie durch ihn geheiligt wird. Selbst Luther sah das bis 1520 in seinen Predigten so. In der Kunst kennen wir etwa das Attribut der Schlangenzertreterin als Heiligung. Am 8. Dezember 1854 verkündete Pius IX. seine Bulle „Ineffabilis Deus“ samt Dogma Conceptio immalcualta. Zehn Jahre später erschien ebenfalls an einem 8. Dezember die Enzyklika Quanta cura mit dem Syllabus errorum. Damit war der Boden bereitet für die noch weitergehende Konzilsauffassung „pastor aeternus“ mit ihrem allumfänglichen Jurisdiktionsprimat.
Die Erfindung der katholischen Kirche
Gestiftet ist die Kirche durch Jesus Christus, gegründet auf den Fels Petrus, mit der ihm überantworteten Schlüsselgewalt. Ihre Einheitlichkeit, die institutionelle Form und vor allem die papale Personalisierung findet sie erst über die Zentralisation in jenem Pontifikat Pius IX. Wolf zieht eine direkte Linie hin bis zu JP II. als dem Medienpapst der Neuzeit: Das Charisma des Papstamtes als multimediales Megaevent. Ein Zurück zu rein traditionalen oder funktionalen Herrschaftsbegründungen sieht der Autor nach dieser verfestigten Entwicklung nicht mehr, mögen auch Konservative wie Martin Mosebach (den er nennt), diese aufgeladenen Bilder feiern. Wolf resümiert: „Pius IX. hat das charismatische Papsttum erfunden und Johannes Paul II. hat es zur Vollkommenheit geführt. Dadurch haben beide einer persönlichen Überforderung des Papstes Tür und Tor geöffnet.“ Darin liegt die Krux: Die Verzauberung trägt den Spiegel ihrer Entzauberung bereits in sich.
Fazit:
Ein biografisches Leben, das lange unentschlossen und freundlich bei leichtem Wind segelte, dessen Förderung schließlich einen machtbewussten Patriarchen schuf, dessen persönliche Schwächen sich in narzisstisch-doktrinären Gestaltungswillen wandelten: „La tradizione sono io – io sono la Chiesa!“ Wolf gelingt es, ein ebenso differenziertes wie zugespitztes Bild Pius IX. zu zeichnen, der nicht nur die heutige Kirchenstruktur geprägt, sondern auch die Machtvollkommenheit der Päpste in der Neuzeit festgeschrieben hat. Der Papst als letzter unumschränkter Monarch in einem Europa demokratischer Völker. Noch scheitern alle Reformversuche an diesem Bollwerk.
Ingo-Maria Langen, September 2020
[1] Can. 331: Dem Papst kommt die “höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann” zu. Hans Küng dazu: “Nicht unähnlich den totalitären Systemen vertritt dieser Papst wieder totalitäre Wahrheits- und institutionelle Alleinvertretungsansprüche.” Ders.: Sämtliche Werke, Bd. 23, Erinnerungen III, Herder, Freiburg 2020, 77.