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Leipziger-Buchmesse-2019 (3)

Wenn ich mich nicht irre

Geert Keil
Wenn ich mich nicht irre
Ein Versuch über die menschliche Fehlbarkeit

Reclam Verlag Ditzingen 2. A. 2019
96 Seiten, 6.- €

Geert Keil, Lehrstuhlinhaber für Philosophische Anthropologie an der Humboldt-Universität, Berlin.

Der politische und gesellschaftliche Diskurs in Ländern der westlichen Demokratien zeichnet sich seit mehreren Jahren weder durch Augenmaß noch durch Vernunft aus. Oft finden kleine, radikale und lautstarke Gruppen viel Aufmerksamkeit. Es entsteht das (falsche) Bild einer völlig aufgewühlten und zerrissenen Gesellschaft. Gleich ob Gelbwesten-Proteste in Frankreich oder Corona-Leugner in Deutschland, die versuchen den Reichstag in Berlin zu stürmen. Es sind die Extreme der äußeren Ränder toleranter Gesellschaften, die sich über Gebühr Gehör verschaffen. Die alle Anstandsgrenzen überschreiten und im Zweifel sogar zur offenen Gewalt auffordern oder sie auch ausüben (Schanzenviertel in Hamburg). Was macht eine zukunftsoffene Gesellschaft aus? Im Anschluss an die Besprechung des oben genannten Bandes wollen wir dieser Frage nachgehen.

Lese-Zyklus

  1. Grundlagen der Argumentationslehre
  2. Einige Überlegungen zur Argumentationslehre
  3. Unfehlbar?
  4. Der „Syllabus errorum“
  5. Machtkritik durch Theologie
  6. Was vom Tage übrigbleibt

Vorsatz-Zitat:

„Da auf dem Weg über die rhetorische Kunst zum Wahren ebenso zugeredet wird wie zum Falschen, wer könnte da wagen zu behaupten, wenn es gegen die Lüge geht, dürfe gerade die Wahrheit es sein, die in ihren Verteidigern waffenlos dasteht. […] Steht also die Fähigkeit des beredten Vortrags, die beim Überzeugen vom Ungerechten wie vom Rechten das meiste vermag, beiden Seiten zur Verfügung, warum eignen die Guten sie sich nicht voller Eifer an, damit sie  Kriegsdienst leiste für die Wahrheit, wenn doch die Schlechten sie in der Verfechtung verdrehter und windiger Sachen zum Nutzen der Ungerechtigkeit und des Irrtums ausnutzen?!“ (Augustinus – zit. bei: Ueding/Steinbrink im Vorsatz)

  1. Grundlagen der Argumentationslehre

 

In ihrem „Grundriß der Rhetorik“ führen die Autoren im Abschnitt zur Beweisführung (argumentatio) mit Blick auf den Entwurf einer Rede aus, bereits mit den ersten Überlegungen mögliche Beweisführungen zu bedenken. Mit Bezug auf Quintilian (V. 12) sollen die Beweise für jedermann einsichtig, am besten allgemein anerkannt sein. Nach der Einleitung und der Erzählung kann so die Hauptfrage in unterschiedlicher Weise in der Beweisführung expliziert werden. Die Beweisführung muss für die Überzeugung des Publikums stichhaltig und beweiskräftig sein. Das geschieht über Zeichen (signa), Beweise (argumenta) und Beispiele (exempla).

 

In der partitio werden die Redeteile gegliedert, darauf folgt zumeist die Erzählung. Die Gliederung hat den Sinn gerade in Fälle von verzwickten Gegenständen (genera obscura) diverse Beweisführungen verfolgen zu können. Der rationalen Form der partitio entspricht zum Schluss der Rede (peroratio) die aufzählende Wiederholung und Zusammenfassung (ennumeratio). Hier wird gern mit affektischem Timbre gearbeitet, um das Publikum auch emotional zu „überzeugen“, sprich die intellektuelle Bindung, die bis dahin gereift ist, gefühlt noch zu unterstützen. Man bindet sozusagen Kopf und Bauch beim Zuhörer zusammen. Es wird ein rundes Ganzes daraus.

 

Die argumentatio im engeren Sinne (probatio) und deren Widerlegung (refutatio) sind die beiden Mittel, um Beweisführung aufzubauen und wieder einzureißen. Zu beachten: Es ist bei positiver Beweislage leichter anzuklagen als zu verteidigen, weil die refutatio hier einen schlagenden Gegenbeweis stellen muss, der den Klagebeweis aussticht ohne ihn selbst als falsch erweisen zu müssen. In der juristischen Rede wird deshalb getrennt zwischen objektivem und subjektivem Tatbestand. Keine Deliktsverwirklichung ohne positive Subsumtion beider Teile. Fehlt der subjektive Teil oder gibt es Entschuldigungsgründe (Bsp. Notwehr Exzess), keine Verurteilung.

 

Die verschiedenen Beweisführungen unterteilen sich nach Quintilian in solche ohne Kunstmittel und solche mit Kunstfertigkeit. Erstere sind die Begleitumstände des Falles: Zeugenaussagen, Eidesleistungen, Urkunden, Schriftstücke… Letztere technische Mittel in der Form von Argumentationslinien, Kausalitäten, Wahrscheinlichkeiten und Glaubwürdigkeiten. Gewonnen durch Induktion (exempla / signa) oder Deduktion (argumenta).

 

Dabei beziehen sich Beweisführungen immer auf Personen (und / oder) Sachen. Beweise können einzeln gewertet werden oder in Bezug zueinander gesetzt werden. Es entstehen Folgerichtigkeit oder Widerspruch. Beweise beruhen auf vier Schlusskategorien (Quint. V, 8,7): „Weil etwas ist, ist etwas andres nicht“, „Weil etwas ist, ist etwas anderes auch“, „Weil etwas nicht ist, ist etwas anderes“, „Weil etwas nicht ist, ist etwas anderes auch nicht“.

 

Die signa (Zeichen): Zu unterscheiden sind solche, die einen zulässigen Schluss erlauben von denen, die nur einen wahrscheinlichen ermöglichen. Zwingend sind etwa Fingerabdrücke, DNA-Nachweise. Wahrscheinlich dagegen Eigentumsgegenstände (die Verhältnisse könnten abweichen), körperliche Merkmale (könnten vorgetäuscht sein).

 

Bei den Beweisgründen ist das argumentum die stringente Form: Es mittelt zwischen Unzweifelhaftem und Zweifelhaftem, als etwas das erst noch zur Gewissheit werden (können) soll. Methodisch gilt hierzu der „Syllogismus“ (Aristoteles) als Schlüsselmodell.

 

Das Beispiel (exemplum) als veranschaulichender Beleg wird oft zur Evidenzbasierung genutzt. Nach Aristoteles gelten folgende Beispiel-Klassen: aus Geschichte oder Gegenwart – allgemein bekannt, historisch verbürgt, Autoritätsgehalt hoch. Fiktionales Beispiel: aus Gleichnis oder Fabel. Geringere Wahrheitsaussage, allenfalls die auctoritas des Dichters könnte herangezogen werden. Anders (besser) ist das bei einem Beispiel mit Bezugnahme auf einen Staatsmann, Philosophen (nach Cicero). Über Autorität sagt Cicero, man habe entweder Naturtalent und unterfüttere dies mit besonderer Tüchtigkeit oder man müsse sich ständig bewähren: über die Lebensumstände, die erworbenen Güter (Wissen, Können, Macht & Geld) oder auch Zufälligkeiten.

 

  1. Noch ein paar Überlegungen zur Argumentationstheorie (dazu: Hübl)

 

Die Abtrennungsregel besagt: Wenn es regnet, wird die Wiese nass. Es regnet. Die Wiese wird nass. Die Konjunktion: Es regnet. Die Wiese wird nass. Es regnet und die Wiese wird nass. Adjunktion / Disjunktion: Ich gehe heute ins Kino. Ich gehe heute ins Kino, oder ich lese ein Buch. Ich lese heute ein Buch, oder ich gehe ins Kino. Das als kleine Auswahl zum natürlichen Schließen.

 

Beim Begründen und Schlussfolgern geht es darum, Prämissen (richtig aufgestellt) und die Konklusion miteinander zu verbinden. Im Alltag geht das oft durcheinander, selten sind Argumente dort logisch und transparent, Prämissen bleiben unvollständig, unscharf oder schlicht ungenannt. Ähnliches bei Schlüssen: gültig versus schlüssig. Schlüssig ist er, wenn die Schlussregeln der Logik befolgt werden. Gültig (korrekt), wenn er schlüssig ist und die Prämissen wahr sind.

 

Argumente sind unterschiedlich valide: volle Stützung (logisch gültige Argumente), starke Stützung (Konklusion mit hoher Wahr-scheinlichkeit wahr), schwache Stützung (Plausibilitätsargument). Die Beweislast ist immer eine Bring-, keine Hohlschuld, d.h. sie liegt beim Behauptenden.

 

Argumente mit schwacher Stützung: a. Autoritätsargument. Berufung auf Quellen, die nicht den o.g. Standards entsprechen wie die Bibel, dass etwas irgendwo geschrieben steht, angeblich seit Generationen so gemacht wird. Selbst wenn alle Beteiligten eine Aussage „für wahr halten“, kann sie dennoch falsch sein. Die Schlichtheit (Fehlschluss) des Autoritätsarguments gilt immer dann, wenn der Bezug zum Experten zweifelhaft, die Notation falsch im Kontextbezug oder nicht prüfbar ist. b. Indizienargument. Ein Symptom wird als Indiz für einen Sachverhalt genommen. Daraus werden Verallgemeinerungen etwa von kausalen Korrelationsargumenten abgeleitet. An die Stelle einer empirischen Stichprobe tritt das persönliche „Erfahrungswissen“. Daraus resultiert dann ein Fehlschluss: die angenommene Korrelation besteht gar nicht.

 

Fehlschlussarten (Auswahl): a. Verstoß gegen den Satz vom zureichenden Grund (petitio principii). Das zu Beweisende wird bereits vorausgesetzt. b. Zirkelschluss (circulus vitiosus): zwei Sätze stützen sich gegenseitig, so dass keine Priorisierung möglich ist. c.  Unklares durch noch Unklareres ersetzen: etwa den Urknall durch Gottes Genesis. Naturwissenschaftlich ist das erste schwierig zu beweisen, das zweite unmöglich. Da muss geglaubt werden.

 

Taktiken in der Argumentation: a. Argument gegen die Person (argumentum ad hominem). Hier wird das Gegenüber direkt oder indirekt Gegenstand der Argumentation, indem man diesem etwas  vorhält, das in seiner Person oder seinen Lebensumständen verortet ist. Bsp. der Fleischesser, der Kritik am Fleischkonsum übt. Ob ein Argument stichhaltig ist, hängt nicht vom Verhalten des Kritikers ab, sondern von den o.g. Bedingungen. Hübl: „Im Fall des Fleischverzehrs könnte man dem Gegenüber allerdings Inkonsistenz oder Willensschwäche, also eine Form von Irrationalität, vorwerfen, nämlich Handeln wider besseres Wissen. Manche sprechen von einem performativen Widerspruch: Die Person tut nicht das, was sie predigt. Ihr Verhalten widerspricht ihrer Behauptung. Wichtig: Eine Kritik an einer Person ist kein Ad-hominem-Argument.“ (S. 8) b. Brunnenvergiftung: Feindselige oder verzerrte Beschreibung über sein Gegenüber, mit dem Ziel zu diskreditieren, zu verunglimpfen oder lächerlich zu machen. Historisch: antisemitisches Handlungsmuster, weil Juden im MA unterstellt wurde, absichtlich Brunnenwasser zu kontaminieren. Das nahm man dann zum Anlass Juden zu verfolgen und zu misshandeln oder zu töten (cf. Pestpogrom 1347 bis 1350). Daraus leitete sich der klassische Fall eines antijudaistischen Verschwörungsmythos ab.

 

An dieser Stelle mögen es genug der formal-logischen und rhetorischen Hinweise sein. Sie sollten verdeutlichen welche Ansprüche in einem Diskussionsraum gelten, was die Teilnehmer auf sich nehmen müssen, um widerspruchsfrei, angemessen und ergebnisoffen zu streiten. Man kann nun einwenden, im Alltag seien diese hehren Ansprüche nicht zu realisieren und gingen damit an der Praxis vorbei. Wir sollten uns dazu allerdings klar machen, dass ein Verlust an Streit- und Diskussionskultur einen Verlust an menschlichem Miteinander beinhaltet. Das ist das Miteinander auf der emotionalen Ebene: Dem anderen Gehör schenken, seine Worte ernst nehmen, ihm Kredit einräumen. Das ist das Miteinander im gesellschaftlichen Sinne: Nur gemeinsam können wir den großen Tanker parlamentarische Demokratie durch die Fährnisse des Lebens steuern. Die Komplexität der Verhältnisse ist extrem hoch, einfache Antworten gibt es selten. Zumeist können Lösungen nur über hartes, faires und zähes Ringen erreicht werden. Der Preis ist hoch, nicht jeder ist bereit ihn zu zahlen, die meisten von uns resignieren, schweigen, ziehen sich in eine Nische zurück. Doch genau dann überlassen wir unser Gemeinwesen denjenigen, die laut hetzen, die spalten, Verschwörungsmythen und Brunnenvergiftungen verbreiten. Diesen Raum sollten, nein, müssen wir ihnen nehmen. #wirsindmehr!

 

  1. Unfehlbar?

 

Im Folgenden möchte ich anknüpfen an die Besprechung von Geert Keil und dort an den Abschnitt: „Und der Papst?“ (S. 42 ff.) Wir werden in diesem Zusammenhang einige der o.g. Argumentationen wiederfinden, und ich hoffe, zeigen zu können, dass ein formalisierter, logisch konsequenter und beweisbarer Argumentationsvorgang in einigen Fällen nicht zum gewünschten Ziel führt, während er für die weitaus meisten (auch lebenspraktischen) Sachverhalte unabdingbar bleibt.

 

Nehmen wir als Axiom an: Die Heilige Schrift als Norma normans non normata ist der Ausgangspunkt für die epistemische Kanonbildung. Für die Schrift heißt das, in einem fortlaufenden Zeugnisdiskurs fragt die Kirche an, welche Botschaft aus der Schrift als das Wort des lebendigen Gottes bezeugt oder was daran verfälscht, verzerrt usw. ist. Dieser Diskurs ist Mittel zur Wahrheitsfindung (allerdings in einem hermetisch-hermeneutischen Prozess, der zunächst externe Quellen zur Wahrheitsfindung ausschließt). Daran bindet sich die Kirche und sie lässt sich bestimmen vom Geist Gottes, der sie in alle Wahrheit (jetzt und zukünftig) einführt (Mt. 16, 18, Mt. 28, 20, Joh. 16, 13). Überdies knüpft die Bestimmung und Berufung von Kirche an, Leib Christi und Nachfolgegemeinschaft aller Getaufter zu sein. Die vorausgesetzte (unhintergehbare) Selbstaussage Gottes im Logos erzeugt in der Gemeinde jenen Widerhall, der Gottes Selbstaussage präsent hält und sich im Zeugnisdiskurs der Kirche aktualisiert. Es erwächst die Glaubensüberzeugung, Christus als Erlöser der Menschen wie Stifter der Kirche habe seine Kirche mindestens dann mit infallibilitas ausgestattet (Schutzgedanke), wenn es um abschließende Aussagen in Glaubens- und Sittenlehre gehe. Schutzzweck ist die Vermeidung von Irrtum in solchen Fragen und Entscheidungen. Diese Unfehlbarkeit beschränkt sich auf die Hinterlage (das depositum) göttlicher Offenbarung, auszulegen im Einklang mit der Überlieferung. Insoweit gilt sie als beschränktes „Charisma“, was heißt, die Kirche kann keine neuen, aus ihr selbst heraus geschaffenen „Wahrheiten“ verkünden, sie ist auf den von Jesus Christus ausgesprochen Logos (ausschließlich) verwiesen. Ähnliches verkündete das I. Vatikanum bezüglich der Lehramtsäußerungen des Papstes.

 

Umstritten in der Wirkungsgeschichte des I. Vatikanums war die Frage, ob auch andere Glaubensinhalte jenseits der Schrift hinzutreten können sollen, um die Offenbarung Gottes zu belegen. Dazu wurde an die „apostolischen Traditionen“ gedacht. Das II. Vatikanum beschied , die apostolische Kirchentradition als maßgebend (norma normata) anzuerkennen. Damit legt die Tradition die Basis für die Weitergabe, das Lebendighalten des Logos unter den Menschen. (Vgl. Hdb. Dagmatik – Bd. 1 Prolegomena, 20)

 

Zusammengefasst: Die Bewahrung des Lehramts der Kirche vor Irrtum wird durch Gottes Gnade geschützt, die aus der Unwiderruflichkeit der Heilssituation Jesu Christi abgeleitet wird. Wahrheit, Glauben und kirchliche Verfasstheit sind Ausdruck der eschatologischen Offenbarung in der Heilstat Gottes. Ebenso unfehlbar ist der Episkopat soweit dieser mit und unter dem Papst etwas als Offenbarung Gottes für alle Gläubigen verpflichtend vorträgt. Gleiches gilt für ein Konzil. Schließlich: unfehlbar ist der Papst dann, wenn er ex cathedra, also mit seiner Lehrautorität und als oberster Lehrer der Universalkirche eine verpflichtende Lehrentscheidung trifft und zu einer von Gott geoffenbarten Wahrheit festschreibt. Die Entscheidung muss die Glaubensüberzeugungen der Universalkirche ausdrücken, der Papst bleibt wie der Episkopat an alle bisherigen Überzeugungen aus Schrift und Tradition gebunden. – In seinen anderen (persönlichen / privaten) Überzeugungen oder Entscheidungen bleibt auch der Papst fehlbar.

 

Hinsichtlich der Irrtumslosigkeit wie auch der Unzerstörbarkeit der Kirche gilt ferner: Sie partizipiert an der Heiligkeit Gottes, da sie mit Christus und dem Heiligen Geist verbunden und damit selbst heilig ist. Siegried Wiedenhöfer (Hdb. der Dogmatik, Bd. 2, 123) schreibt: „Als Tat, als Zeichen und Instrument des siegreichen endzeitlichen Gnadenhandelns Gottes kann die Kirche als ganze trotz aller Sünde nicht mehr aus der Gnade Gottes herausfallen: Ihre Existenz ist unzerstörbar; ihre Kontinuität und Permanenz durch die Verheißung Gottes garantiert. In aller Sünde bleibt die Kirche ein zuverlässiges Zeichen der göttlichen Gnade in der Welt: Ihre Sakramente sind von der Würdigkeit der Spender unabhängig; sie sind von ‚objektiver‘ Gültigkeit und Wirksamkeit. Ihre Lehre ist unter bestimmten Bedingungen ‚irrtumslos‘ und ‚unfehlbar‘“.

 

  1. Der „Syllabus errorum“

 

Die aktuell erschienene Biografie von Pius IX (siehe Besprechung) von Hubert Wolf zeigt an dessen Beispiel die konfliktbehaftete und problematische Verquickung von päpstlicher Lehre und Jurisdiktionsprimat auf. Über die unter diesem Pontifikat geschaffene „Unfehlbarkeit“ und die zentralistische Weisungsbefugnis in jede einzelne Diözese hinein, konnte der Papst inhaltlich wie personell die Letztverfügung ausüben. Zentralismus pur. Eine „charismatische Neuerfindung des Papsttums“ sollte gelingen, als deren späten Ausdruck Wolf Johannes Paul II. versteht.

 

So war es gerade jener Pius IX, der den „syllabus“ auch auf Bestreben erzkonservativer Kreise und schmeichlerischen Einflüsterern aus seiner Umgebung, formulierte und damit die achtzig Irrtümer der Zeit verkündete: freie Wahl der Religion(sausübung), den Sozialismus, die Gewissensfreiheit, indirekt die Demokratie, den weltlichen Staat mit seinem säkularen (laizistischen) Herrschaftsanspruch. (Auswahl)

 

  1. Es gibt kein höchstes, weisestes und über alles vorhersehendes göttliches Wesen, das von der Gesamtheit dieser Welt unterschieden wäre. Gott ist zugleich wie das Wesen der Dinge und daher Veränderungen unterworfen. In der Wirklichkeit ist Gott ein Werdender im Menschen und in der Welt. Alles ist Gott und besitzt seine eigene Wesenheit. Gott und die Welt sind ein und dieselbe Macht und Sache. Deshalb sind ebenfalls Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahrheit und Falsches, Gutes und Böses, Recht und Unrecht ein und dasselbe.
  2. Jede Einwirkung von Gott auf die Menschen und auf die Welt ist zu leugnen.
  3. Die menschliche Vernunft ist, ohne dass wir sie irgendwie auf Gott beziehen müssten, der einzige Richter über Wahrheit und Falsches, über Gut und Böse. Sie ist sich selbst Gesetz und mit ihrer natürlichen Kraft ausreichend, um das Wohl der Menschen und Völker zu sichern.
  4. Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche er, durch das Licht der Vernunft geführt, für wahr hält.
  5. Die Menschen können bei Übung jeder Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen.
  6. Wenigstens darf man gute Hoffnung hegen über die ewige Seligkeit aller, welche nicht in der wahren Kirche Christi leben.
  7. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine verschiedene Form derselben christlichen Religion, in welcher es ebenso gut möglich ist, Gott zu gefallen, wie in der katholischen Kirche.
  8. Die kirchliche Gewalt darf ihre Autorität ohne Erlaubnis und Zustimmung der staatlichen Gewalt nicht ausüben (Verweis auf die Allokution Meminit unusquisque).
  9. Der Staat besitzt die Quelle und den Ursprung aller Rechte und von daher ein uneingeschränktes Recht.
  10. Autorität bedeutet nichts anderes als der Inbegriff der Zahlenmenge und der Gesamtheit der materiellen Kräfte.
  11. Eine erfolgreiche Ungerechtigkeit bringt der Heiligkeit des Rechts keinerlei Nachteile (Verweis auf die Allokution Iamdudum cernimus).
  12. Der sogenannte Grundsatz der Nichteinmischung muss verkündet und beachtet werden (Verweis auf die Allokution Novos et ante).
  13. In unserer Zeit ist es nicht mehr nützlich, dass die katholische Religion unter Ausschluss aller anderen Kulte als einzige Staatsreligion gelte.
  14. Es ist daher zu loben, dass in gewissen katholischen Ländern gesetzlich verordnet ist, dass den Einwanderern die öffentliche Ausübung ihres Kultes, welcher er auch sei, gestattet sein solle.
  15. Denn es ist falsch, dass die staatliche Freiheit für jeden Kult und die allen gewährte Befugnis, frei und öffentlich ihre Meinungen und Gedanken kundzugeben, dazu führt, Geist und Sitte der Völker zu verderben und zur Verbreitung der Seuche des Indifferentismus führen.
  16. Der Römische Papst kann und muss sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der heutigen Zivilisation versöhnen und vereinigen (als Grundlage für diesen Punkt diente die vom 18. März 1861 stammende AllokutionIamdudum cernimus, die sich ausführlich damit befasst). (Zit. bei Wikipedia: Syllabus errorum)

Der Nachfolger Pius IX, Leo XIII, schwächte die Liste ab, wandte sich mit der ersten Sozialenzyklika Rerum novarum ausdrücklich der entstehenden Arbeiterklasse zu und prägte die ersten Schritte zur katholischen Soziallehre in der Neuzeit. Mit dem II. Vatikanum wurden die „Irrlehren“ endgültig den Archiven anheim gegeben.

 

  1. Machtkritik durch Theologie (online-Tagung an der Universität Frankfurt/M, Juni 2020) Interview im Deutschlandfunk mit Georg Essen, Prof. für Systematische Theologie, Humboldt-Universität zu Berlin, dazu. (Zusammenfassung)

 

„Alle Macht ist Dienst!“ „Macht gibt es damit nicht in der katholischen Kirche. Amtliche Leitungsgewalt ist ausschließlich Priestern vorbehalten (gebunden an das Sakrament der Weihe). Soweit nun aller Dienst auch Macht ist, muss über Machtmissbrauch und die Strukturen gesprochen werden. Das aktuelle Dokument zur Leitung der Pfarreien ist da auf der Linie des typisch römischen Zitationskartells, Stimmen aus den Teilkirchen kommen nicht vor. Ein Dokument der Hilflosigkeit. Gleichwohl bewegt es sich im Rahmen des geltenden Kirchenrechts und stellt damit nur den Status quo fest. Der fehlende Bezug zu weltkirchlichen Nöten ist für mich das eigentliche Ärgernis. In der Konsequenz sollen Laien keine Vollmachten zur Leitung bekommen. Das ist hinsichtlich der Ermutigungen durch Franziskus selbst, über erstarrte Strukturen nachzudenken, neue Wege zu beschreiten usw. nun ein nicht nachvollziehbares Vorgehen, die seine Ermutigungen etwa an die Ränder der Kirche, zu den Armen zu gehen, und dann kommt aus der Zentrale ein „non“. So geht es nicht, wir müssen darüber nachdenken, das Kirchenrecht fortzubilden, um den Gestaltungsraum Kirche freier leben zu können. Das zeigt auch der bischöfliche Widerspruch zu dem Text, der deutlicher kaum hätte ausfallen können. Das ist in der Hermetik römischer Auslegung nicht vorgesehen und zeigt den Mut der bischhöflichen Widerständler. Denn Laien sollen nur unterstützen, Punkt. Rom wird aber auch diesen Widerstand abprallen lassen. Innerkirchlich läuft es auf einen Bruch hinaus: Es gibt Diözesen, die unter Verletzung des Kirchenrechts Spielarten von Leitung ermöglichen. Das erodiert den Zentralstandpunkt und führt zu Paralleluniversen innerhalb der katholischen Kirche. Sieht Rom die vielfältigen Probleme nicht? Da ist zum einen der Stifterwillen von Jesus Christus, dessen Umsetzung breite Kreise für real verwirklicht halten – auch in der aktuellen Situation. Das ist eine tiefsitzende Überzeugung. Daraus kann dann auch keine Veränderungsbereitschaft hergeleitet werden, weil sie den Stifterwillen konterkarieren würde. Hieraus erwächst auch kein Legitimationsproblem im Sinne einer Krise eines verfassten Rechtssystems, weil sich die Legitimation nicht an das Kirchenvolk bindet, sondern an Gott ausschließlich. Eine Verfassungsdiskussion würde hier helfen, Strukturen aufzubrechen, Beteiligungen zu ermöglichen, sich den tatsächlichen weltkirchlichen Problemen vor Ort besser stellen zu können. Derzeit könnte jedoch eher das Wort von Troeltsch von der „Sekte“ zur Erstarrung der katholischen Kirche passen, die in Wagenburgenmentalität ihre Sicherheit vor Veränderung sucht. Hier hat das II. Vatikanum das 19. Jahrhundert nicht wirklich hinter sich gelassen.“

 

  1. Was vom Tage übrigbleibt

 

Wie könnte ein Resümee zu diesem Zyklus aussehen? Das Jahr 2020 hat uns neben allen anderen Krisen (Klimakrise, Migrationskrise, Kriege, Rechtspopulismus) eine Pandemie beschert. Die Erde als unsere Heimat (!) straft uns Lügen, wenn wir meinen, uns ihrer folgenlos in Raffgier und Verachtung bedienen zu können. Man sollte glauben, das allein reiche schon an Themen. Doch weit gefehlt. Die Sucht der Menschen nach der Durchsetzung der „richtigen“ Sicht auf die Dinge, nach der „Reinheit“ der Vorstellung, dem Ruf nach „Autorität“ im Sinne von autoritär, der absolute Loyalität (Kadavergehorsam) sei, steht noch weit über den angesprochenen Themen, weil diese „Triggerpunkte“ als Metafunktion alles andere beherrschen sollen. Dann kann ich die Klimakrise so manipulieren, dass sie unumkehrbar ist, ich also nichts mehr tun muss. Oder sie so verdrehen, dass sie als normaler und winziger Ausschlag im Fortgang des Weltklimas untergeht. Oder noch anders: dass sie von einigen Superreichen, den intellektuellen Eliten (wer wäre das?) und natürlich (sic!) des „Weltjudentums“ kreiert ist, um den Rest der Menschheit zu versklaven und die „Neue Weltordnung“ aufzurichten (welche wäre das?). Vergleichbares ist für die Pandemie in Umlauf. Wir wollen hier keine zusammenfassende Subsumption unter eine ausgefeilte Argumentation bringen. Das kann jeder für sich nachvollziehen. Festzuhalten bleibt: Fakten werden zu „Fakes“, wenn ich sie angreife mit Übertreibungen, Verzerrungen, widersinnigen Zusammenhängen, dem angelblichen Wissen der Altvorderen („Tradition“), wenn ich bei historischen Schriften (Bsp.: Bibel, US-Verfassung) nicht auf den epistemischen Gehalt und damit einen ins Heute transponierten Sinnkontext, sondern auf die Literalität abstelle, Wissenschaft damit diskreditiere, dass sie irrt, sich selbst in Frage stellt und immer wieder nach neuen Ansätzen für die Erklärung der Welt sucht, suchen muss. Oder indem ich Unmögliches von ihr verlange: Wieso könne die nicht beweisen, dass es keine grünen Männchen auf dem Mars gibt?

 

Es braucht also einen gewissen Konsens, auf den wir uns als Gesellschaft einigen, um uns gemeinsam entwickeln zu können. Neben den formalen Bedingungen (FDGO) gehört dazu ganz sicher der Begriff der Authentizität. Doch was genau ist das? Jeder Mensch ist als Person extrem komplex, einfache Zuschreibungen gehen fehl. Können wir wirklich einen „wahren“ Kern definieren? Wie wäre dieser objektiv zu bestimmen? Diese Sehnsucht nach Wahrheit und Eindeutigkeit ist naiv oder sogar gefährlich. Denn hier wird ausgeblendet, was Wirklichkeit für uns auch ausmacht: Unschärfe, Ironie, wechselnde Perspektiven. Gerade aus der konservativ-radikalen oder reaktionären Ecke vernehmen wir diese Forderungen. Um einstweilen auf unsere Fragen etwas antworten zu können, wird dafür kurzerhand die eigene Gruppe (Stamm) als Referenz für Reinheit, Loyalität und Autorität angeführt. Damit lässt sich gut das Wahrheitskriterium verknüpfen und schon ist die perfekte, authentische Welt konstruiert. Reicht das im „Diskurs“ nicht aus, so werden statt Argumenten Angriffe auf die Person gestartet, mit dem Ziel sie zu diffamieren und zu diskreditieren. Ziel ist hier nicht Hoheit über den „Diskurs“ zu gewinnen, sondern die möglichst brutalste Attacke zu fahren. Frei nach dem Motto: Wer traut sich mehr? Mehr Grenzüberschreitung, mehr Verletzung? War die politische Auseinandersetzung bis zur Präsidentschaft Trumps (allerdings stark rückläufig) davon geprägt, argumentativ zu kämpfen, überzogen die Parteien im Wahlkampf den Gegner später mit sogenannten Schmutzkampagnen. Unter Trump ist das nun zum einzigen Inhalt des Wahlkampfs geworden. Politische Themen bilden nur noch ein Feigenblatt.

 

Diese Gesellschaften können sich nicht weiterentwickeln. Sie drohen zu erstarren oder in einen bürgerkriegsähnlichen Zustand abzurutschen, indem sich die jeweiligen Gruppen (Stämme) gegeneinander bekämpfen. Fachleute sehen ein solches Szenario in den USA für den Fall voraus, dass bei einer Niederlage, Trump keine friedliche Amtsübergabe gewährt, sondern darauf beharrt, ihm sei die Wahl durch Manipulation der Briefwahlstimmen gestohlen worden. Rechte Kreise planen diese Möglichkeit bereits durch…

 

Literatur:

Descartes – Meditationes de prima philosophia, hrsg. v. Lüder Gäbe, Meiner, Hamburg, 2. A. 1977

David Hume – Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand, hrsg. v. Raoul Richter, Meiner, Hamburg 1973

Handbuch der Dogmatik, hrsg. v. Theodor Schneider, 2 Bde, Patmos, Düsseldorf 3. A., 2006

Hübl, Philipp – Grundwissen Argumentationstheorie. Thesenpapier für Universitätsseminare. www.philipphuebl.com

Interview Georg Essen: https://twitter.com/PeterOtten/status/1287682923651641345

Malebranche – Von der Erforschung der Wahrheit, Drittes Buch, hrsg. v. Alfred Klemmt, Meiner, Hamburg 1968

Quintilianus, Marcus Fabius – Ausbildung des Redners. Zwölf Bücher. Hrsg. v. Helmut Rahn, WBG, Darmstadt 5.A., 2011

Puntel, Bruno L. – Wahrheitstheorien in der neueren Philosophie, WBG (Erträge der Forschung), Darmstadt 1978

Ueding, Gert / Steinbrink, Bernd – Grundriß der Rhetorik. Geschichte, Technik, Methode, Metzler, Stuttgart, 5.A., 2011

Ueding, Geert (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Rhetorik, Bd. 1, Max Niemeyer, LA WBG, Darmstadt 1992

 

Ingo-Maria Langen, Oktober 2020